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   OVG Sachsen, 20.01.2022 - 3 A 636/21.A   

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OVG Sachsen, 20.01.2022 - 3 A 636/21.A (https://dejure.org/2022,681)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 20.01.2022 - 3 A 636/21.A (https://dejure.org/2022,681)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 20. Januar 2022 - 3 A 636/21.A (https://dejure.org/2022,681)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 21.04.2009 - 10 C 11.08

    Flüchtlingsanerkennung; Gruppenverfolgung; Verfolgungsdichte;

    Auszug aus OVG Sachsen, 20.01.2022 - 3 A 636/21
    Die Verfolgungshandlungen müssen vielmehr im Verfolgungszeitraum und Verfolgungsgebiet auf alle sich dort aufhaltenden Gruppenmitglieder zielen und sich in quantitativer und qualitativer Hinsicht so ausweiten, wiederholen und um sich greifen, dass daraus für jeden Gruppenangehörigen nicht nur die Möglichkeit, sondern ohne weiteres die aktuelle Gefahr eigener Betroffenheit entsteht (BVerwG, Urt. v. 21. April 2009 - 10 C 11/08 -, juris Rn. 13 m. w. N.).
  • OVG Sachsen, 09.04.2019 - 3 A 358/19

    Güteverhandlung; Asylverfahren

    Auszug aus OVG Sachsen, 20.01.2022 - 3 A 636/21
    Insoweit verlangt das Darlegungserfordernis gemäß § 78 Abs. 4 Satz 4 AsylG, dass die tatsächliche Frage nicht nur aufgeworfen wird, sondern im Wege der inhaltlichen Auseinandersetzung mit den Ausführungen in dem angefochtenen Urteil und mit den wichtigsten Erkenntnismitteln, etwa aktuellen Lageberichten des Auswärtigen Amtes, herausgearbeitet wird, warum ein allgemeiner Klärungsbedarf bestehen soll (st. Rspr., SächsOVG, Beschl. v. 9. April 2019 - 3 A 358/19.A -, juris Rn. 8).
  • OVG Sachsen, 24.06.2015 - 3 A 515/13

    Bestellung zum öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen

    Auszug aus OVG Sachsen, 20.01.2022 - 3 A 636/21
    Darüber hinaus muss die Antragsschrift zumindest einen Hinweis auf den Grund enthalten, der die Anerkennung der grundsätzlichen, d. h. über den Einzelfall hinausgehenden Bedeutung der Sache rechtfertigen soll (SächsOVG, Beschl. v. 24. Juni 2015 - 3 A 515/13 -, juris Rn. 13, st. Rspr.; Seibert, in: Sodan/Ziekow, VwGO, 5. Aufl. 20178, § 124a Rn. 211 ff.).
  • OVG Sachsen, 28.05.2018 - 3 A 120/18

    Asyl; Gruppenverfolgung; Türkei; Kurde; Darlegung; rechtliches Gehör;

    Auszug aus OVG Sachsen, 20.01.2022 - 3 A 636/21
    Vielmehr ist es erforderlich, durch die Benennung bestimmter Erkenntnisquellen zumindest eine gewisse Wahrscheinlichkeit dafür darzulegen, dass nicht die Feststellungen, Erkenntnisse und Einschätzungen des Verwaltungsgerichts, sondern die gegenteiligen Behauptungen in der Antragsschrift zutreffend sind, so dass es zur Klärung der sich insoweit stellenden Fragen der Durchführung eines Berufungsverfahrens bedarf (st. Rspr. des Senats, vgl. SächsOVG, Beschl. v. 20. Mai 2018 - 3 A 120/18.A -, juris Rn. 5).
  • OVG Sachsen, 01.06.2016 - 1 A 291/15

    Asylverfahren, Ungarn, systemischer Mangel, Darlegungserfordernis

    Auszug aus OVG Sachsen, 20.01.2022 - 3 A 636/21
    Dies kann durch eine eigenständige Bewertung der bereits vom Verwaltungsgericht herangezogenen Erkenntnismittel geschehen oder auch durch Berufung auf weitere, neue oder von dem Verwaltungsgericht nicht berücksichtigte Erkenntnismittel (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 1. Juni 2016 - 1 A 291/15.A -, juris Rn. 4).
  • OVG Sachsen, 12.01.2022 - 6 A 606/19

    Asyl; Äthiopien; Genitalverstümmelung bei Frauen; grundsätzliche Bedeutung für

    Eine verallgemeinerungsfähige Frage tatsächlicher Natur ist als grundsätzlich bedeutsam anzusehen, wenn sich nach Auswertung der zur Verfügung stehenden Erkenntnismittel klärungsbedürftige Gesichtspunkte ergeben, weil diese Erkenntnismittel in ihrer Gesamtheit keine klare und eindeutige Aussage zu der Tatsachenfrage zulassen (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 20. Januar 2022 - 3 A 636/21.A -, juris Rn. 17).

    Dies kann durch eine eigenständige Bewertung der bereits vom Verwaltungsgericht herangezogenen Erkenntnismittel geschehen oder auch durch Berufung auf weitere, neue oder von dem Verwaltungsgericht nicht berücksichtigte Erkenntnismittel (SächsOVG, Beschl. v. 20. Januar 2022 a. a. O. Rn. 18).13 Das Verwaltungsgericht verneint eine zwingende existenzielle Notlage alleinstehender junger Frauen ohne familiären Hintergrund.

  • OVG Sachsen, 14.01.2022 - 6 A 838/20

    Asylrecht; Russische Föderation; Tschetschenien, ; Versäumung der Antragsfrist;

    Dass die Erkenntnismittel in ihrer Gesamtheit keine klare und eindeutige Aussage zu einer bestimmten Tatsachenfrage zulassen (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 20. Januar 2022 - 3 A 636/21.A -, juris Rn. 17), legt die Beschwerde nicht hinreichend dar.

    Hierzu hätte es entweder einer eigenständigen Bewertung der bereits vom Verwaltungsgericht herangezogenen Erkenntnismittel oder der Berufung auf konkrete weitere, neue oder von dem Verwaltungsgericht nicht berücksichtigte Erkenntnismittel bedurft (SächsOVG, Beschl. v. 20. Januar 2022 a. a. O. Rn. 18).

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